ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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D
Darlehen Einbehalt (–)
Der Arbeitgeber behält einen Teil des Gehalts wegen eines von ihm gegebenen Darlehens ein.
→ Arbeitgeberdarlehen
Darlehensrückzahlung (–)
→ Arbeitgeberdarlehen
Darlehenszinsen (–)
Die Zinsen für ein Arbeitgeberdarlehen werden vom Gehalt abgezogen.
→ Arbeitgeberdarlehen
Demografiebetrag Ausz. (✓)
Arbeitgeber (u. a. in der Chemieindustrie) stellen einen jährlichen Demografiebetrag (Regelungen § 7 und § 12 Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie) pro Tarifarbeitnehmer zur Verfügung. Der steuer- und sozialversicherungspflichtige Demografiebetrag kann im Wege der Entgeltumwandlung in die tarifliche Altersversorgung eingebracht werden – dann ist er unpfändbar – oder der Arbeitnehmer lässt sich diesen auszahlen. Wird der Demografiebetrag ausgezahlt, so ist er als normales Einkommen pfändbar.
→ Entgeltumwandlung
Depotkraft Orga/Sort (✓)
Hierbei handelt es sich um eine Lohn- und Gehaltsposition im Post- und Zeitungsvertrieb, die als normales Einkommen in vollem Umfang pfändbar ist.
→ Lohn
Depotverantwortung (✓)
Hierbei handelt es sich um eine Lohn- und Gehaltsposition, u. a. im Post- und Zeitungsvertrieb, die als normales Einkommen in vollem Umfang pfändbar ist.
→ Lohn