ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B
Bahncard (ausschließlich geschäftlich genutzt) (x)
Die vom Arbeitgeber für Geschäftsreisen zur Verfügung gestellte Bahncard bleibt bei der Pfändung unberücksichtigt.
Werden dem Arbeitnehmer die Kosten für eine rein betrieblich genutzte Bahncard ersetzt, handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung, die gem. § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar ist.
Bahncard (teilweise oder ganz privat genutzt) (✓)
Sofern die vom Arbeitgeber für Geschäftsreisen zur Verfügung gestellte Bahncard vom Arbeitnehmer auch privat genutzt wird, ist der Anteil an den Bahncard-Kosten als Naturalleistung zu qualifizieren. Sie ist bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs zu berücksichtigen. Hierzu ist vom Arbeitgeber selbstständig der tatsächliche Geldwert der Privatnutzung der Bahncard zu ermitteln.
→ Naturalleistungen
→ Sachbezug
Ballungsraumzulage (✓)
Ein Zuschuss des Arbeitgebers zu hohen Wohnkosten in Ballungsräumen ist eine Lohngestaltung und pfändbar.
→ Wohnungszulage
Bandzulage (✓)
Die Bandzulage erhalten Arbeitnehmer, die an einem Fließband oder innerhalb einer Fertigungslinie arbeiten. Hiermit wird eine besondere Leistung durch die Verdichtung von Arbeit entlohnt und nicht eine besondere Erschwernis der Arbeit. Die Bandzulage z...