Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BÜRO Nr. 7 vom Seite 12

Ich bin krankgeschrieben – was ist erlaubt und was nicht?

Studienrätin Ute Heß

Wenn Sie krank sind, sollten Sie sich schonen und in Ruhe auskurieren, um bald wieder fit und arbeitsfähig zu sein. Was ist während einer Krankmeldung eigentlich erlaubt und was nicht? Dürfen Sie einkaufen gehen und Ihre Freunde treffen oder ins Kino? Darf Ihr Arbeitgeber Sie eigentlich anrufen während Ihrer Krankschreibung? Ab wann brauchen Sie überhaupt ein ärztliches Attest? Es gibt viele Fragen. Der vorliegende Beitrag beantwortet die wichtigsten Regelungen.

Die wichtigste Regelung ist die: Klären Sie Ihre unternehmensinternen Regelungen. Natürlich gibt es jede Menge gesetzliche Regelungen. Doch zusätzlich hat jeder Ausbildungsbetrieb eigene Verfahren und Vorschriften, die für Sie verpflichtend sind. Eine Nichteinhaltung kann zu einer Abmahnung führen, im Wiederholungsfall sogar zu einer Kündigung.

Frage 1: Muss ich während einer Krankschreibung die ganze Zeit zu Hause bleiben?

Nein, auch wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie Ihre Wohnung verlassen und rausgehen. Sie können spazieren gehen oder den Hund ausführen oder auch zum Einkaufen gehen. Allgemein gilt: Sie dürfen für Ihre Versorgung sorgen und machen, was Ihnen guttut.

Beachte

Wenn Sie mit einem „verstauchtem Knöchel“ be...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
BÜRO - Die Kaufleute für Büromanagement