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Einkommensteuer | Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die Mitunternehmer einer GbR (BFH)
Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist als Sonderbetriebseinnahme i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des Mitunternehmers im Rahmen der Mitunternehmerschaft mit deren Mitteln betrieben wird (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Kläger waren jeweils zur Hälfte an einer GbR beteiligt. Die GbR, die sich mit Softwareentwicklung befasste, ermittelte ihren Gewinn im Streitjahr durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Kläger hatten Stipendiatenverträge mit einer Universität abschlossen. Danach erhielten die Gesellschafter Mittel aus dem Programm „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)“ zur Realisierung eines Gründungsvorhabens im Bereich der Software...