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BFH  - VIII R 40/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 34a Abs 4, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Ist eine Nachversteuerung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34a Abs. 4 EStG auch dann vorzunehmen, wenn nicht entnommene sog. Altgewinne aus Veranlagungszeiträumen vor Inanspruchnahme der Tarifbegünstigung vorhanden sind? Ist eine verfassungskonforme Auslegung dahin vorzunehmen, dass der Entnahmeüberhang auch mit regelbesteuerten Altgewinnen verrechnet werden kann?

Gleichbehandlung; Nachversteuerung; Thesaurierungsbegünstigung; Verfassung

Fundstelle(n):
FAAAH-81535

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