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BFH  - I R 50/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 1, KStG § 14 Abs 5

Rechtsfrage

Finanzielle Eingliederung i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG bei qualifiziertem Stimmenmehrheitserfordernis bei der Organgesellschaft

Erfordert die Satzung der Organgesellschaft generell für Beschlüsse eine qualifizierte Mehrheit, setzt das Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG dann voraus, dass der Organträger über diese qualifizierte Mehrheit verfügt?

Finanzielle Eingliederung; Organschaft

Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 78 Nr. 3
GStB 2024 S. 44 Nr. 2
GmbH-StB 2024 S. 67 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2024 S. 37
EAAAH-81505

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