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BFH  - I R 48/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UmwStG § 2 Abs 4 S 3, UmwStG § 20 Abs 6 S 4, EStG § 7g, GewStG § 7, GewStG § 10a

Rechtsfrage

Einzelheiten zum Verlustverrechnungsverbot aus § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 bei steuerlicher Rückwirkung der Umwandlung

1. Findet die Regelung des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 nur bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer, nicht auch bei der Gewerbesteuer Anwendung?

2. Bleibt bei der Berechnung der Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers für § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 ein von diesem im Übernahmejahr in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag außer Betracht?

3. Beschränkt sich die Berechnung eines etwaigen Verlustes des übernehmenden Rechtsträgers nicht auf den Rückwirkungszeitraum, sondern umfasst sie auch den verbleibenden Rest des Wirtschaftsjahres?

Investitionsabzugsbetrag; Rückwirkung; Umwandlung; Verlustverrechnung

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1778 Nr. 31
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2023 S. 677
BFH/PR 2023 S. 319 Nr. 10
EStB 2023 S. 290 Nr. 8
GmbH-StB 2023 S. 266 Nr. 9
GmbHR 2023 S. 999 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2023 S. 1950
KAAAH-81503

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