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NWB Nr. 24 vom

Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 3 AO bei Pflichtveranlagung

Dr. Kai Tiede

Wenn der Steuerpflichtige im Fall der Pflichtveranlagung die Steuererklärung erst kurz vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist einreicht und eine Steuererstattung erwartet, stellt sich die Frage, wie der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt werden kann. Das (BStBl 2021 II S. 341) gibt darauf Antworten.

Bisherige Rechtsprechung

[i]Steuererklärung ist kein AntragDie im Fall der Pflichtveranlagung eingereichte Steuererklärung stellt nach der bisherigen Rechtsprechung für sich genommen keinen Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO dar. Dies gilt auch dann, wenn die Erklärung zu einer Steuererstattung oder -vergütung führen würde.

[i]Unklarheit hinsichtlich der Wirkung von zusätzlichen AnträgenDie Rechtsprechung des BFH zu der Frage, ob ein Begleitschreiben zur Steuererklärung und sonstige Schreiben, mit denen der Steuerpflichtige vor oder nach Einreichung der Steuererklärung eine erklärungsgemäße Veranlagung (und Erstattung) beantragt, war widersprüchlich und in ihren Konsequenzen unklar.

Weitgehende Klärung durch

[i]Antrag erforderlichAnknüpfend an die bisherige Rechtsprechung hat der BFH mit seinem aktuellen Urteil bestätigt, dass die Abgabe einer obligatorischen Steuererklärung nicht zu einer ...