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Online-Nachricht - Donnerstag, 10.06.2021

Umsatzsteuer | Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG (BMF)

Das BMF hat den UStAE im Hinblick auf das "Srf konsulterna" zur Ortsbestimmung bei Veranstaltungsleistungen geändert ().

Hintergrund: Der (Srf konsulterna) zur Auslegung der Bestimmung des Ortes von Veranstaltungen nach Artikel 53 MwStSystRL Stellung genommen (ausführlich hierzu Grambeck ). Nach dieser Vorschrift gilt als Ort einer Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen für Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder für ähnliche ...

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