Oliver Zschenderlein

Lösungen zum Rechnungswesen für Steuerfachangestellte

8. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-470-64408-0

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Lösungen zum Rechnungswesen für Steuerfachangestellte (8. Auflage)

Q. Bewertungen und Buchungen im Anlagevermögen

1. Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Lösung zu Aufgabe 106:

Nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ist eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert (zugleich niedrigerer Marktpreis) notwendig und auch steuerlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zulässig, weil die Wertminderung dauerhaft ist.

Buchwert (= AK): 133.750 €
beizulegender Wert: 1.000 qm • 35 €/qm + 7 % ANK = 37.450 €
außerplanmäßige Abschreibung: 133.750 € - 37.450 € = 96.300 €


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sollkonto Bezeichnung
SKR 03 (SKR 04) Kontonummer
Betrag (Euro)
Habenkonto Bezeichnung
SKR 03 (SKR 04) Kontonummer
Außerplanmäßige Abschreibung
4840 (6230)
96.300,00
Unbebaute Grundst.
0065 (0215)

Lösung zu Aufgabe 107:

Wenn der Grund für eine vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr besteht und der Wert wieder gestiegen ist, muss nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG eine Zuschreibung auf den gestiegenen Wert – höchstens jedoch bis zu den ursprünglichen AK (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) – vorgenommen werden.

Buchwert: 117.700 €
beizulegender Wert: 1.000 qm • 150 €/qm + 7 % ANK = 160.500 €
ursprüngliche AK: 224.700 €
Zuschreibung: 42.800 €


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sollkonto Bezeichnung
SKR 03 (SKR 04) Kontonummer
Betrag (Euro)
Habenkonto Bezeichnung
SKR 03 (SKR 04) Kontonummer
Unbebaute Grundst.
0065 (0215)
42.800,00
Erträge aus
Zuschreib...