Oliver Zschenderlein

Lösungen zum Rechnungswesen für Steuerfachangestellte

8. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-470-64408-0

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Lösungen zum Rechnungswesen für Steuerfachangestellte (8. Auflage)

S. Bewertungen und Buchungen im Umlaufvermögen

Lösung zu Aufgabe 130:

a)

Bewertung nach Handelsrecht:
Handelsrechtlich gilt beim UV das strenge Niederstwertprinzip, d. h. auch bei vorübergehender Wertminderung muss der niedrigere Stichtagswert (hier 27.000 €) angesetzt werden (§ 253 Abs. 4 HGB).

Buchung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sollkonto – SKR 03 (SKR 04)
Betrag (Euro)
Habenkonto – SKR 03 (SKR 04)
Bestandsveränd. Waren
3950 (5881)
3.000,00
Bestand Waren
3980 (1140)

b)

Bewertung nach Steuerrecht:
Steuerrechtlich besteht bei vorübergehender Wertminderung ein Abschreibungsverbot (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es erfolgt eine Hinzurechnung in Höhe von 3.000 € außerhalb der Buchführung zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns.

Lösung zu Aufgabe 131:

a)

Bewertung:

Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Nettoverkaufspreis = 27.132 €: 1.19 =
22.800,00 €
-
durchschnittl. 20 % Rohgewinnaufschlag
 
 
22.800 €: 120 • 20 =
3.800,00 €
=
beizulegender Zeitwert (= Teilwert)
19.000,00 €
 
Warenbestand (AK)
20.000,00 €
-
Teilwert
19.000,00 €
=
Abwertung
1.000,00 €
Handelsrechtlich gilt beim UV das strenge Niederstwertprinzip; d. h. der niedrigere Stichtagswert (hier 19.000 €) muss angesetzt werden (§ 253 Abs. 4 HGB).
Steuerlich ist die Abwertung auf den niedrigeren Teilwert erlaubt: Weil die Wertminderung „dauerhaft“(bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung anhal...