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FG Münster Beschluss v. - 5 V 178/21 U

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. i ; UStG § 4 Nr. 9 Buchst b

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb der Geldspielautomaten

Leitsatz

1. Die streitigen Umsätze aus dem Betrieb der Geldspielautomaten unterfallen nicht dem Rennwett- und Lotteriegesetz und sind deshalb nach nationalem Recht auch nicht steuerbefreit.

2. Der EuGH und ihm nachfolgend der BFH haben in ständiger Rechtsprechung bereits in zahlreichen Verfahren entschieden, dass § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

3. Die Stpfl. kann sich für die hier streitigen Umsätze nicht auf eine unmittelbare Anwendung der unionsrechtlichen Befreiung berufen. Dem steht entgegen, dass der nationale Gesetzgeber die Richtlinienregelung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL für die Streitjahre mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG unionsrechtskonform umgesetzt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAH-79502

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