Steuerberaterhaftung
7. Aufl. 2021
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Dritter Teil: Die steuerstrafrechtliche und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Steuerberaters
Der Verfasser dankt Herrn Ref. iur. Philipp Engels für die tatkräftige Unterstützung bei der Aktualisierung und Bearbeitung der Anmerkungen.
Erster Abschnitt: Strafrechtliche Verantwortlichkeit
A. Pflichten des Steuerberaters
1Die Erörterung der strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit des Steuerberaters (StB) ist geprägt von der Diskussion über die ihn treffenden Pflichten. Während einerseits, getragen von der Sorge um das Steueraufkommen und mit oft erzieherischem Bewusstsein, weitreichende Ansprüche an die tägliche Arbeit des Beraters gestellt werden, er in phantasievoll ausgedachte Pflichten genommen wird, wird andererseits eine weitreichende Freiheit des freiberuflich tätigen Beraters gefordert, eine Angleichung an die Rechtsstellung des Strafverteidigers. Beides geht zu weit. Der Berater ist nicht Hilfsbeamter des Fiskus; die Beratung und Betreuung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren hat andererseits mit Strafverteidigung nichts zu tun, die sich überdies nicht im strafrechtsfreien Raum vollzieht. Die offensichtlichen Unterschiede sind hier nicht zu verti...