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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 21-26 | Energetische Gebäudesanierung: Erste Anwendungsfragen zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Erstmals bei der Steuerveranlagung für 2020 können Eigenheim-Besitzer für Wärmedämmung, den Fensteraustausch oder auch eine neue Heizung je Objekt immerhin 20 % der Kosten, maximal 40.000 €, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand und beantworten auf Basis des Anwendungsschreibens des BMF erste Praxisfragen. Zudem informieren wir Sie über Neuerungen, die ab 2021 zu beachten sind.

Unser Thema des Monats ist jetzt die neue Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Der Sanierungsbonus nach § 35c EStG war neu eingeführt worden mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht”. Zwischenzeitlich hat das Bundesfinanzministerium erste Anwendungsfragen geklärt. – Grund genug, Sie auf den neuesten Stand zu bringen.

Erstmals bei der Steuerveranlagung für 2020 können Eigenheim-Besitzer bspw. für die Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern oder auch für eine neue Heizung immerhin 20 % der Kosten von der Steuerschuld abziehen. Über drei Jahre verteilt und je Objekt maximal bis zu 40.000 €.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist sicherlich die eine oder...