Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Corona | Unternehmen müssen Tests anbieten (Bundesregierung)
 Arbeitgeber sind seit dem
		
		verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal
		pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die entsprechend geänderte
		Arbeitsschutzverordnung ist am
		 in
		Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam. In den kommenden
		Tagen wird die Testpflicht darüber hinaus auf zwei Tests ausgeweitet (s. hierzu
		den Aktualisierungshinweis am Ende der Nachricht).
Arbeitgeber sind seit dem
		
		verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal
		pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Die entsprechend geänderte
		Arbeitsschutzverordnung ist am
		 in
		Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam. In den kommenden
		Tagen wird die Testpflicht darüber hinaus auf zwei Tests ausgeweitet (s. hierzu
		den Aktualisierungshinweis am Ende der Nachricht).
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Mit einer Änderung der Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber nun verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.
Die Art der Tests ist egal - es können Schnell- oder Selbsttests sein. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht verpflichtet, das Testangebot anzunehmen. Ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen.