Kann ein auf die Erbringung von "Nur-Übernachtungsleistungen" in Form von Ferienhausaufenthalten reduziertes Leistungsangebot eines Reiseveranstalters dazu führen, dass von den Rechtsgrundsätzen des Senatsurteils vom - III R 22/16 abzuweichen ist, mit der Folge, dass ein dem Reiseveranstalter von Seiten eines Dritten zur Nutzungsüberlassung an Reisende zur Verfügung gestelltes Wirtschaftsgut --eine Ferienimmobilie-- als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG zu qualifizieren ist?
Fundstelle(n): BFH/PR 2024 S. 36 Nr. 2 EStB 2023 S. 461 Nr. 12 FR 2024 S. 145 Nr. 3 GmbH-StB 2024 S. 8 Nr. 1 IWB-Kurznachricht Nr. 23/2023 S. 946 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2023 S. 2983 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2023 S. 876 JAAAH-76526
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