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BFH  - I R 39/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AStG § 6 Abs 6 S 1, AStG § 6 Abs 5 S 4 Nr 1, AStG § 6 Abs 1, AO § 175 Abs 1 S 2, AEUV Art 49, AEUV Art 267, EStG § 17 Abs 2

Rechtsfrage

Berücksichtigung der Wertminderung gemäß § 6 Abs. 6 AStG durch Verlustfestsetzung im Zuzugsstaat

Setzt eine rückwirkende Korrektur des fiktiven Veräußerungsgewinns gemäß § 6 Abs. 6 AStG i.V.m. § 175 AO wegen Eintritts einer Anteilswertminderung nach Wegzug voraus, dass der Steuerpflichtige die Verlustberücksichtigung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung im Zuzugsstaat erfolgslos beantragt hat?

Ist eine Verlustberücksichtigung im Zuzugsstaat gemäß § 6 Abs. 6 AStG bereits dann gegeben, wenn der Zuzugsstaat - mangels ausgleichsfähiger/verrechenbarer weiterer Einkünfte - lediglich eine Verlustfeststellung vornimmt?

Außensteuerrecht; Rückwirkendes Ereignis; Wegzugsbesteuerung; Wertminderung

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2024 S. 75 Nr. 3
IWB-Kurznachricht Nr. 1/2024 S. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2024 S. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2024 S. 77
KAAAH-76517

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