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Online-Nachricht - Mittwoch, 14.04.2021

Corona | Testangebote in Betrieben kommt (BMAS)

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) soll verlängert und ergänzt werden. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte KW 16 in Kraft.

Neu gilt:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten.

  • grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche

  • für besonders gefährdete Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.

  • Die Kosten für di...

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