Handbuch zum Vergütungsbericht
1. Aufl. 2021
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9. Zusammenfassung und Ausblick
Mit dem Ziel der weiteren „Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften“ sowie der „Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten“ veröffentlichte der EU-Gesetzgeber im Mai 2017 die sog. zweite Aktionärsrechterichtlinie (2. ARRL).
Transformiert in deutsches Recht wurde die 2. ARRL mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Das Gesetz ist am in Kraft getreten und normierte u. a. neue Mitspracherechte der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand („Say on Pay“). Eines seiner Elemente ist der Vergütungsbericht. Seine Informationen machen die konkrete Umsetzung der Vergütungssysteme für börsennotierte Gesellschaften nach § 87 a AktG (für den Vorstand) und nach § 113 Abs. 3 AktG (für den Aufsichtsrat) ex post transparent. Das ARUG II
führt den Vergütungsbericht mit § 162 AktG neu in die aktienrechtlichen Vorschriften ein,
formuliert dafür dem deutschen Recht bisher unbekannte Informationspflichten und -anforderungen und
hebt gleichzeitig die bisherige Anforderung an eine handelsrechtliche Vergütungsberichterstattung als Teil des Lage- bzw. Konzernlageberichts so...