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STFAN Nr. 4 vom Seite 9

Bewertung eines Einzelunternehmens – Teil 4

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Während sich die Teile 1 und 2 des Beitrags mit der eigentlichen Bewertung eines Einzelunternehmens auseinandergesetzt haben, werden in den nun folgenden Teilen die Verschonungsregelungen für solche Gewerbebetriebe/Freiberufler dargestellt. Teil 3 zeigte auf, was unter den Verschonungregelungen zu verstehen ist, Teil 4 führt die Ausführungen weiter.

Einführung

Unter den Verschonungregelungen versteht man die sachlichen Steuerbefreiungen, die für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens in Betracht kommen können.

Zu B.3.: „begünstigtes Vermögen“

Ist der Verwaltungsvermögenstest erfüllt, kommt es zu einer Verschonung des Betriebsvermögens der Höhe nach. Der Gesetzgeber hält hierbei an seinem Ziel fest, nur die produktiven Teile des Betriebsvermögens zu verschonen; für das Verwaltungsvermögen soll hingegen keine sachliche Steuerbefreiung gewährt werden. Es ist daher erforderlich den Betriebsvermögenswert – als begünstigungsfähiges Vermögen – möglichst exakt um das darin enthaltene Verwaltungsvermögen zu kürzen, um das tatsächliche Produktivvermögen – also das begünstigte Vermögen – zu erhalten. Diese Ermittlung ist von vielen Einzelschritten geprägt, die sich im Überblick wie ...

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