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BFH  - IV R 22/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, HGB § 250 Abs 2, HGB § 252 Abs 1 Nr 4

Rechtsfrage

Darf eine Projektentwicklungsgesellschaft, die Honorare für die von ihr zu erbringenden Leistungen nicht entsprechend dem Baufortschritt des jeweiligen Projekts, sondern fortlaufend ratierlich erhält, einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden, wenn sie die geschuldeten Leistungen, für die sie bereits Honorare erhalten hat, bis zum Bilanzstichtag noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht hat, sich aber der Zeitpunkt, bis zu dem der Projektentwicklungsvertrag von ihrer Seite vollständig erfüllt sein wird, am Bilanzstichtag nicht zuverlässig bestimmen lässt?

Bauträger; Erfüllungsrückstand; Fertigstellung; Passivierung; Rechnungsabgrenzung; Vorauszahlung

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2482 Nr. 43
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2023 S. 901
DStR 2023 S. 2156 Nr. 39
FR 2023 S. 1109 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2023 S. 2719
HAAAH-74386

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