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OFD Koblenz - S 2230 A - St 31 2

§§ 13, 24 EStG Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für das Kalenderjahr 1996

1 Allgemeines

Für die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für das Kalenderjahr (Kj.) 1996 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 1996/97 gelten die grundlegenden Anordnungen in den Rundverfügungen (Rdvfg.) vom , vom , vom und vom – S 2230 A – St 34 2 –, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

2 Schätzungslandwirte

2.1 Allgemeines

Der bisher verwendete Begriff der ”landwirtschaftlichen Nutzfläche” wird zwecks Anpassung an die Arbeitsanleitung zur Ermittlung der Kennzahlen ohne inhaltliche Änderung durch den Begriff ”landwirtschaftliche Produktionsfläche (LP)” ersetzt.

2.2 Schätzungsausgangsbetrag

2.2.1 Einteilung der Betriebe

Die ab dem Wj. 1993/94 maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen, aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einteilung in die Gruppen
1
Getreidebau
2
Hackfruchtbau
3
Veredelung
4
Milchvieh
5
Futterbau
Anbauflächen in v.H. der landwirtschaftlichen Produktionsfläche (LP) 
Getreide
über 50
über 50
über 50
unter 50
unter 50
Hackfrüchte
unter 20
über 20
unter 20
unter 20
unter 20
Futterbau
unter 30
unter 30
unter...

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