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IWB Nr. 6 vom

Rechteüberlassung bei beschränkter Steuerpflicht

Prof. Dr. Gerhard Kraft

Mit zwei Schreiben v.  und v.  hat das BMF Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht im Kontext solcher Rechteüberlassungen getroffen, bei denen die zugrunde liegenden Rechte in inländische Register eingetragen sind. Insbesondere das betont, dass ein Anliegen im Kontext des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG als auch im Bereich der Veräußerung von Rechten in der „Vereinfachung des Verfahrens“ liegen soll. Die nähere Analyse zeigt indessen, dass der Vereinfachungsaspekt nur unter kumulativen, teilweise schwierig zu erfüllenden Voraussetzungen erreicht werden kann. Positiv an den für DBA-Situationen geregelten Fällen ist, dass den Steuerpflichtigen de facto eine Übergangsfrist bis zum gewährt wird.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Beurteilungskategorien und konkrete Voraussetzungen

Zentral für das Verständnis der Wirkungsweise des ist die Erkenntnis, dass dieses im Kern zwei vollkommen unterschiedliche Beurteilungskategorien formuliert. So geht es einerseits um Situationen, in denen das sogenannte „vereinfachte Verfahren“ anwendbar ist. Andererseits werden damit – inz...