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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 3 vom Seite 18

Lohnpfändung

Was ist zu beachten?

Dr. Henning-Alexander Seel

Gerade in Krisenzeiten kommt es mitunter zu finanziellen Engpässen. Sind Verbindlichkeiten zu bedienen und ist dem Schuldner eine Tilgung nicht mehr möglich, drohen seitens des Gläubigers Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Zentrales Mittel ist die Lohnpfändung. Dabei gibt es Einiges zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen der Lohnpfändung und die Fallstricke für den Arbeitgeber sollen nachfolgend untersucht werden.

I. Rechtliche Grundlagen

Die Lohnpfändung ist eines der häufigsten Mittel der Zwangsvollstreckung. Denn das Arbeitseinkommen stellt bei vielen Schuldnern die einzige nennenswerte Einkommens- oder Vermögensquelle dar. Die Lohnpfändung stellt eine besondere Form der Zwangsvollstreckung dar (§§ 850 ff. ZPO). Der Arbeitgeber hat dabei die Position des Drittschuldners inne (§ 840 ZPO).

Wer das Girokonto eines Schuldners pfändet, hat gegenüber der Lohnpfändung das Nachsehen: Der Arbeitgeber überweist nur noch die nicht pfändbaren Einkommensbestandteile auf das Konto des Schuldners. Oft hat der Schuldner das Konto in ein sog. Pfändungsschutz-Konto umgewandelt. Pfändbar ist das Netto-Einkommen. Geld- und Naturalleistungen, die der Schuldner neben seinem Lohn bekommt, werden allerdings addiert (vgl. § 850e ZPO).

II....

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