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STFAN Nr. 3 vom Seite 16

Bewertung eines Einzelunternehmens – Teil 3

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Während sich die Teile 1 und 2 des Beitrags mit der eigentlichen Bewertung eines Einzelunternehmens auseinandergesetzt haben, werden in den nun folgenden Teilen die Verschonungsregelungen für solche Gewerbebetriebe/Freiberufler dargestellt.

Unter den Verschonungregelungen versteht man die sachlichen Steuerbefreiungen, die für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens in Betracht kommen können.

Einführung

Sachliche Steuerbefreiungen i. S. v. § 13 ff. ErbStG existieren zu jeder der vier Vermögensarten des § 18 BewG. Die Verschonungen des Betriebsvermögens sind aber seit jeher die weitreichendsten sachlichen Steuerbefreiungen, die grundsätzlich dazu führen, dass das Betriebsvermögen in sehr hohem Maße von der Erbschaftsteuer freigestellt wird.

Der Gesetzgeber will mit diesen umfassenden Verschonungsregeln verhindern, dass der Erbe zur Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe gezwungen wird, nur um die Erbschaftsteuer mit dem daraus erzielten Gewinn begleichen zu können. Dieser Schutzgedanke bezieht sich aber nicht in erster Linie auf den Erben selbst, sondern v. a. auf die Folgewirkungen einer solchen Betriebsschließung in Gestalt eines Verlustes von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft.

Die Ausgestaltung de...

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