Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

§ 28 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Anmerkung

I. Befristete Absenkung der Steuersätze (§ 28 Abs. 1 bis 3 UStG)

Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise v. – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – (BGBl 2020 I S. 1512) sind v. bis der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 UStG) sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % (§ 12 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 UStG) sowie der im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für die Lieferungen bestimmter Sägewerkserzeugnisse, von Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten geltende Steuersatz (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 28 Abs. 3 UStG) von 19 % auf 16 % gesenkt worden. Weil es sich um zeitlich begrenzte Regelungen handelt, hat der Gesetzgeber die allgemeine Vorschrift zu den Steuersätzen in § 12 UStG unverändert belassen. Das (BStBl 2020 I S. 584; vgl. dazu Erdbrügger, UR 2020 S. 485) und v. (DStR 2020 S. 2543) zu der befristeten Absenkung der Steuersätze Stellung genommen.

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