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Arbeitsrecht | Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verlängert (Bundesregierung)
Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung
wird bis zum verlängert. Hierauf haben sich die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in ihrem gemeinsamen
Beschluss vom verständigt. Arbeitgeber müssen danach
weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung
enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit
im Betrieb unverzichtbar ist.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst u.a. folgende Punkte:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.
Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen...