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NWB Nr. 9 vom Seite 631

§§ 13a, 13b ErbStG bei Schenkung von Sonderbetriebsvermögen

Was ist hinsichtlich der Übertragungszeitpunkte der KG-Anteile und des Sonder-BV zu beachten?

Tobias Müller und Dr. Katrin Dorn

[i]BFH, Urteil v. 17.6.2020 - II R 38/17, NWB JAAAH-62986 Aus ertragsteuerlicher Sicht gehört zum sog. Mitunternehmeranteil neben der Beteiligung an der Personengesellschaft auch das sog. Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters. Wenn ein solcher Mitunternehmeranteil Gegenstand einer Schenkung ist, sollte aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht stets darauf geachtet werden, dass das Sonderbetriebsvermögen gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen wird. Eine isolierte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht nicht nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigungsfähig, wie der BFH nun mit Urteil v.  - II R 38/17 ( NWB JAAAH-62986) klargestellt hat.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I.

1. Entscheidungserheblicher Sachverhalt

[i]Haack, Gesellschafterwechsel in der KG, infoCenter, NWB JAAAD-59191 Dem Streitfall lag vereinfacht folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater wollte auf seinen Sohn eine Beteiligung an einer KG übertragen. Dabei vereinbarten die Parteien, dass der Vater seinen Kommanditanteil im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf den Sohn überträgt. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgte am . Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Übertragung und Abtretung unter der dinglichen Wirkung zum erfolgen soll, jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung ins Handelsregister. Diese erfolgte am . Bis zu diesem Tag sollte die übertragene Gesellschaftsbeteiligung an der KG vom Schenkgeber treuhänderisch gehalten werden. Darüber hinaus übertrug der Vater mit Vertrag vom das bislang zum Sonderbetriebsvermögen gehörende Grundstück an den Sohn, wobei Besitz, Nutzen und Lasten am , 00:01 Uhr übergingen. Das zuständige Finanzamt erließ einen entsprechenden Schenkungsteuerbescheid, mit welchem es Schenkungsteuer für die Übertragung des Grundstücks festsetzte. Eine Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG a. F. gewährte das Finanzamt nicht. Die dagegen gerichtete Klage des Sohns vor dem zuständigen FG Köln hatte keinen Erfolg.

2. BFH bestätigt Entscheidung des

[i]Müller/Dorn, NWB 28/2018 S. 2031Mit Urteil v. - II R 38/17 ( NWB JAAAH-62986) folgte der BFH der Entscheidung des ( NWB GAAAG-61765). Das Finanzgericht hatte entschieden, dass die Steuervergünstigung für inländisches Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG a. F. für eine Schenkung des im Sonderbetriebsvermögen des Schenkers befindlichen Grundbesitzes nicht zu gewähren ist, wenn das Grundstück S. 632deshalb nicht gleichzeitig mit dem Kommanditanteil als übertragen gilt, weil ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, dass (nur) die Übertragung des Kommanditanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister erfolgen sollte (s. zur Vorinstanz Müller/Dorn, NWB 28/2018 S. 2031).