Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Januar 2024)

Anmerkung

Die Änderungen in Abschn. 24.6 Abs. 1, 2 und 4 UStAE sind durch (BStBl 2013 I S. 449) – mit Übergangsregelung – eingefügt worden. Neu ist, dass die Grenze von 4.000 € einen Nettobetrag darstellt und die Vereinfachungsregelung nur anwendbar ist, wenn die Leistungen, die der Regelbesteuerung unterliegen, einen engen Bezug zur eigenen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugertätigkeit aufweisen. Die Vereinfachungsregelung ist daher nicht anzuwenden, wenn der Unternehmer Umsätze aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, als Aufsichtsrat einer Genossenschaft, als Makler landwirtschaftlicher Versicherungen oder aus der langfristigen Vermietung von Wirtschaftsgütern erzielt (zu weiteren Einzelfällen vgl. MwStR 2019 S. 803 = DStR 2019 S. 2704). Des Weiteren kann die Vereinfachungsregelung nicht angewendet werden, wenn innergemeinschaftliche Erwerbe bewirkt werden, weil eine Steuererklärung nach § 18 Abs. 4a UStG abzugeben ist.