Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

18.2. Voranmeldungszeitraum

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Januar 2024)

Anmerkung

  1. Bei Entstehung einer Organschaft richtet sich der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach der Höhe der Steuer des Organträgers im vorangegangenen Kalenderjahr. Die Umsätze der jeweiligen Organgesellschaften bleiben außer Betracht (. MwStR 2020 S. 203 = DStR 2020 S. 556 = UR 2020 S. 247).

  2. Die Ergänzungen im Abschn. 18.2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 UStAE beruhen auf dem (BStBl 2013 I S. 517): Nach Beendigung der Organschaft wird die bisherige Organgesellschaft selbst Unternehmer. Daher stellt sich die Frage, wie bei der Organgesellschaft der Voranmeldungszeitraum zu bestimmen ist. Aus Vereinfachungsgründen kann dabei grundsätzlich auf die Steuer des vorangegangenen Kalenderjahrs des bisherigen Organkreises abgestellt werden. Möchte die Organgesellschaft einen hiervon abweichenden Voranmeldungszeitraum haben, kann eine fiktive anteilige Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr durch die bisherige Organgesellschaft ermittelt werden (Abschn. 18.2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 UStAE). Hat die Organgesellschaft ihre unternehmerische Tätigkeit in dem Kalenderjahr begonnen, in...