Der PKW im Steuerrecht
3. Aufl. 2021
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A. Ertragsteuerliche Einordnung des PKW zum Privat- und Betriebsvermögen
1
Ein PKW, welcher
im Unternehmen genutzt wird, kann sowohl dem Privat- als auch dem
Betriebsvermögen zugeordnet werden. Je nachdem, wie der PKW einzuordnen ist,
sind die Kosten entweder Betriebsausgaben oder nicht abzugsfähig. Ebenfalls von
der Einordnung ist abhängig, ob eine private Nutzung zusätzlich als Entnahme
nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewerten ist. Der Einordnung des
PKW kommt somit elementare Bedeutung im Ertragsteuerrecht zu. Die
Unterscheidung zwischen Privat- und Betriebsvermögen ist vor allem bei
Einzelunternehmen und Freiberuflern sowie Personengesellschaften relevant. Der
PKW, der von einem Unternehmen in Form einer juristischen Person angeschafft
wird, zählt grundsätzlich zum Betriebsvermögen.
2Wird ein betrieblicher PKW auch für private Zwecke des Unternehmers verwendet, unterliegt diese private Nutzung der Besteuerung. Jedes Fahrzeug ist daher zunächst darauf zu prüfen, ob es zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen zählt. Wird ein Fahrzeug allein dem Privatvermögen zugeordnet, stellen die Kosten grundsätzlich keine Betriebsausgaben dar.
3Für die ertragsteuerliche Behandlung von Kra...