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BBK Nr. 5 vom

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Jahresabschluss 2020

Teil 2: Passivposten, GuV sowie Anhang

Wolfgang Eggert

Nach dem ersten Teil des Beitrags in folgen nun die Passivposten sowie die Fragen zu GuV und Anhang sowie weitere gesetzliche Änderungen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Bilanzposten Passiva

1. Rückstellungen

Sowohl aus am Abschlussstichtag schwebenden Absatz- als auch aus schwebenden Beschaffungsgeschäften können in der Handelsbilanz durch die Corona-Pandemie Drohverlustrückstellungen nötig werden, falls der Wert der vom Bilanzierenden aufgrund eines gegenseitigen Vertrags über die gesamte Restlaufzeit des Vertrags zu erbringenden Leistung hinter dem Wert seines Gegenleistungsanspruchs zurückbleibt.

Dies kann dadurch begründet sein, dass Ansprüche aufgrund von nicht eingehaltenen Abnahme- oder Lieferverpflichtungen geltend gemacht wurden oder damit gerechnet werden muss, dass eine Geltendmachung für Geschäfte bis zum Abschlussstichtag noch erfolgt.

Bei geplanten tiefgreifenden betrieblichen Änderungen, die insbesondere auch Nachteile für die Mitarbeiter mit sich bringen (Entlassungen), fallen typischerweise erhebliche Kosten für das Unternehmen an. Unter den Begriff Restrukturierung werden aber auch alle deutlich weitergehenden Maßnahmen gefasst, die bi...