Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

15.3. Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Anmerkung

  1. Vorsteuern kann nur ein Unternehmer abziehen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 UStG). Bei An- oder Vorauszahlungen entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn die Abschlagsrechnung mit Steuerausweis vorliegt und die Zahlung erfolgt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG). Daher muss in diesem Zeitpunkt die Unternehmereigenschaft gegeben sein. War der Leistungsempfänger zu diesem Zeitpunkt kein Unternehmer, kann der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht und auch nicht nachträglich gem. § 15a UStG gewährt werden (, BStBl 2011 II S. 994).

  2. Nach dem , NZB eingelegt, Az. des BFH: V B 56/21, MwStR 2022 S. 206 m. Anm. Masuch) ist bei Anzahlungsrechnungen nur ein Vorsteuerabzug aufgrund dieser Rechnung und nicht aufgrund der späteren End- bzw. Schlussrechnung möglich.

  3. Ein Vorsteuerabzug ist nur zulässig, wenn im Zeitpunkt der Anzahlung die spätere Erbringung der Leistung nicht „unsicher“ ist (, UR 2015 S. 514; zur Problematik vgl. auch Sterzinger, UStB 2015 S. 130, und Korn, MwStR 2016 S. 62). Der BFH hat mit zwei zeitgleichen Beschlüssen vom dem EuGH die Frage, vorgelegt, ob es für die Frag...