Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

13b.3a. Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Anmerkung

  1. Bei Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität schuldete nach der früheren Regelung der Leistungsempfänger die Steuer nur, wenn der leistende Unternehmer im Ausland ansässig ist. Nach der Neuregelung durch das AmtshilfeRLUmsG gilt die Umkehr der Steuerschuld auch, wenn der leistende Unternehmer im Inland ansässig ist und

    • bei der Lieferung von Erdgas der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst Lieferungen von Erdgas erbringt („Wiederverkäufer“ i. S. von § 3g Abs. 1 UStG; so die klarstellende Regelung im ZollkodexAnpG), und

    • bei der Lieferung von Elektrizität der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger „Wiederverkäufer“ von Elektrizität i. S. von § 3g Abs. 1 UStG sind.

    Die Regelung ist zum in Kraft getreten (vgl. BStBl 2013 I S. 1175). Zu den Übergangsproblemen hat die Verwaltung in dem (BStBl 2013 I S. 1212) Stellung genommen. Ferner wurde ein Formular entwickelt, auf dem die Wiederverkäufer-Eigenschaft bescheinigt wird ( BStBl 2015 I S. 513; geändertes Vordruckmuster i. d. F. des BStBl 2019 I S. 1041). Zu Einzelheiten vgl. G...