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BFH  - I R 32/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG § 9 Nr 3, AO § 12 S 2 Nr 8, AO § 12 S 1, DBA NLD Art 5, DBA NLD Art 2

Rechtsfrage

Gewerbesteuer: Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei inländischen Betriebsstätten - Aufteilung der Gewinne zwischen ausländischem Ort der Geschäftsleitung und inländischer Betriebsstätte

1. Wird nach einem DBA der im Inland befindlichen Betriebsstätte (hier: Baustellen zum Bau von Wohnungen) eines Vertragsstaats das Besteuerungsrecht zugewiesen (Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 DBA-Niederlande), löst dies dann, entweder grundsätzlich oder im Hinblick auf detaillierte inländische Besteuerungsmerkmale, eine Besteuerungspflicht dieses Vertragsstaats aus? Obliegt die Ausgestaltung der Besteuerung einzig innerstaatlichem Recht (hier: § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG), soweit das DBA keine Einschränkungen vorgibt?

2. Ist für die Zuordnungsentscheidung über die Aufteilung der Gewinne zwischen ausländischer Geschäftsleitungs-Betriebsstätte und inländischen Betriebsstätten der Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer zu berücksichtigen?

3. Bedeuten im Rahmen eines Joint Audits getroffene Vereinbarungen über die Zuweisung von Gewinnen (hier: aus der Bebauung und Veräußerung der Wohngrundstücke) eine verbindliche Festlegung der Beteiligten?

Betriebsstätte; Doppelbesteuerung; Geschäftsleitung; Gewerbesteuer; Gewinnverteilung; Kürzung

Fundstelle(n):
Nr. 50/2024 S. 3070
IWB-Kurznachricht Nr. 23/2024 S. 931
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2024 S. 884
Ubg 2024 S. 707 Nr. 12
Ubg 2024 S. 708 Nr. 12
Ubg 2024 S. 709 Nr. 12
KAAAH-71968

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