Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

12.2. Vieh- und Pflanzenzucht (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE

  1. Eine begünstigte Viehzucht liegt grundsätzlich nur bei Tieren vor, die in der Anlage 2 des UStG bezeichnet sind. Nachdem die Pferde zum aus der Anlage 2 Nr. 1 gestrichen worden sind, stellt Abschn. 12.2 Abs. 2 Satz 1 UStAE, eingefügt durch (BStBl 2012 I S. 1260), klar, dass bei der Pferdezucht weiterhin der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG anzuwenden ist.

  2. Die Verwaltung vertritt in Abschn. 12.2 Abs. 5 UStAE die Auffassung, dass Umsätze aus dem Pferderennsport dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG unterliegen. Demgegenüber hat das , EFG 2018 S. 1405 m. Anm. Engler) entschieden, dass sich der Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der unionsrechtlichen Vorgaben nur auf Leistungsprüfungen für Tiere erstreckt, die der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Der BFH hat die Revision des Klägers aus anderen Gründen als unbegründet zurückgewiesen (Urt. v. - XI R 19/18). Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Preisgelder vgl. Anm. zu Abschn. 1.1.

  3. Rittleistungen eines Jockeys im Auftrag von Pferdeigentümern sind keine begünstigten Leistungen ...