Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.7.1. Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der GSVP

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Januar 2024)

Anmerkung

  1. Mit Wirkung ab kommen die durch das JStG 2020 neu eingeführten Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 7 Buchst. e und f UStG zur Anwendung. Danach sind nunmehr auch befreit

    • Leistungen an Streitkräfte eines anderen Mitgliedstaates und

    • Leistungen an Streitkräfte eines Mitgliedstaates, die in einem anderen Mitgliedstaat stationiert sind,

    wenn sie an einer Maßnahme im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik („GSVP“) teilnehmen. Die Verwaltung hat die gesetzliche Regelung im Abschn. 4.7.1. Abs. 3a bis 3c (eingefügt durch DStR 2022 S. 2376 = MwStR 2022 S. 864 = UR 2022 S. 948) näher erläutert

  2. Der Rat der EU hat das Vordruckmuster (vgl. hierzu Abschn. 4.7.1 Abs. 6) zum geändert (Änderung der MwStVO durch VO v. , ABl. der EU Nr. L 88, S. 15).