Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.22.2. Andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE

  1. Eine sportliche Veranstaltung setzt keine bestimmte Organisationsstruktur voraus. Nicht ausreichend sind die Überlassung von Sportgegenständen bzw. Anlagen oder lediglich konkrete Dienstleistungen, z. B. ein spezielles Training für einzelne Sportler (, UR 2009 S. 318). Dementsprechend ist der Einzelunterricht durch angestellte Lehrer eines Golfclubs keine begünstigte Veranstaltung (, DStRE 2008 S. 1018; offengelassen in , UR 2011 S. 589). Dagegen soll die Organisation eines strukturierten Trainings- und Spielbetriebs auf einem Kunstrasenplatz eines Vereins eine sportliche Veranstaltung sein (, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 4/23, EFG 2024 S. 331 m. Anm. Sutorius; vgl. dazu Bender, ).

    Ein Berufungsrecht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL besteht nicht (vgl. dazu oben Anm. zu Abschn. 1.4).

  2. Ein Schützenverein erbringt mit unter seiner Aufsicht erfolgtem Schießen eine sportliche Veranstaltung i. S. von § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (