UStAE Aktuell
2024
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3.15. Dienstleistungskommission (§ 3 Abs. 11 UStG)
Anmerkung
I. Dienstleistungskommission bei Leistungen über ein Telekommunikationsnetz
Durch das KroatienAnpG vom 25. 7. 2014 (BGBl I S. 1266) ist § 3 UStG zum um Abs. 11a ergänzt worden (vgl. dazu Pleuß/Zawodsky, UR 2023 S. 505). Danach liegt ein gesetzlich geregelter Fall der Dienstleistungskommission vor, wenn ein Endnutzer über seinen Teilnehmernetzbetreiber Leistungen vorgelagerter Unternehmer in Anspruch nimmt. Diese Rechtskonstruktion soll die Versteuerung des Letztverbrauchs sicherstellen. Die Regelung ersetzt die bisher in § 45h Abs. 4 TKG normierte Regelung. Unionsrechtliche Grundlage ist Art. 9a MwStVO, dessen Gültigkeit der EuGH bestätigt hat (Urt. v. – Rs. C-695/20, Fenix International, MwStR 2023 S. 343 m. Anm. Oldiges = UR 2023 S. 410 m. Anm. Monfort = DStRE 2023 S. 622; vgl. dazu Müller, NWB 2023 S. 806: besondere Bedeutung der Entscheidung für Influencer/Streamer; Huschens, UStB 2023 S. 101).
Eine Privatperson in Deutschland bestellt über einen im Inland ansässigen Internetanbieter Software bei einem Unternehmer in der Schweiz. Die Abrechnung erfolgt durch den Internetanbieter. Der Schweizer Unternehmer erbringt im Inland (§ 3a Abs. 2 UStG) eine Leistung an den Internetanbieter, der wie...