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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 27 | Sonderausgaben: Streit um Auslegung der Objektbeschränkung nach § 10f Abs. 3 EStG

Die Steuervergünstigung nach § 10f EStG kann der Steuerpflichtige nach Abs. 3 nur bei einem einzigen Gebäude in Anspruch nehmen. Zusammenveranlagte Ehegatten können die Abzugsbeträge bei insgesamt zwei Gebäuden abziehen. In einem Revisionsverfahren muss der BFH klären, ob die Objektbeschränkung bei Alleinstehenden nur die gleichzeitige Förderung zweier Objekte verbietet oder generell nur ein Objekt im Leben begünstigt ist.

Unser nächstes Thema ist die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale sowie für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.

§ 10f EStG ist das Pendant im privaten Bereich zu den §§ 7h und 7i EStG. Liegen die Voraussetzungen für eine erhöhte Abschreibung nach diesen Vorschriften grundsätzlich vor, können Steuerpflichtige die begünstigten Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abziehen. Das Gebäude muss in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Die Norm unterstützt den Erhalt kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz. Nicht begünstigt sind Neuba...