Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 66 Wohlfahrtspflege

Volker Küpper, Christian Kappelmann (September 2023)
Hinweise:

AEAO zu § 66.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und Verhältnis zu anderen Vorschriften

1 § 66 AO regelt, wann Einrichtungen der Wohlfahrtspflege Zweckbetriebe darstellen. Somit geht § 66 AO als lex specialis der allgemeinen Zweckbetriebsdefinition in § 65 AO vor. Daraus folgt, dass Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nicht die allgemeinen Voraussetzungen für Zweckbetriebe gemäß § 65 AO erfüllen müssen. Systematisch ist § 66 AO für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit Einnahmeerzielungsabsicht i. S. v. §§ 14, 64 Abs. 1 AO anzuwenden.

II. Geltungsbereich

2Nach § 66 Abs. 1 AO ist eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege dann ein Zweckbetrieb, wenn sie in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen dient. Demnach gilt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der die Voraussetzungen des § 66 AO erfüllt, als Zweckbetrieb (Zweckbetriebsvermutung) . § 66 Abs. 2 AO definiert den Begriff der Wohlfahrtspflege und wird durch § 66 Abs. 3 AO ergänzt...

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