Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 390 Mehrfache Zuständigkeit

Stefan Henk (März 2024)
Hinweise:

AStBV (St) 2023/2024.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1Während sich durch § 387 AO eine mehrfache sachliche Zuständigkeit ergeben kann, bewirkt § 388 AO häufig mehrere örtliche Zuständigkeiten.

2Die Vorschrift des § 390 AO löst die bestehenden Zuständigkeitskonflikte, indem sie eine Priorisierung in Abs. 1 vornimmt und das Verfahren für die Übernahme einer Strafsache regelt.

II. Geltungsbereich

3Die Regelung über die mehrfache Zuständigkeit gilt sowohl für die örtliche als auch für die sachliche Zuständigkeit. Über § 410 Abs. 1 Nr. 1 AO gilt § 390 AO auch für das Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Die Regelungen des § 390 AO gelten jedoch nur im Verhältnis von Finanzbehörden untereinander und nicht gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

4Sachliche und örtliche Zuständigkeiten des Strafverfahrens sind zunächst gem. der §§ 387 bis 389 AO zu bestimmen. § 390 Abs. 1 AO ermächtigt dann eine dieser Finanzbehörde zur Durchführung des Strafverfahrens. Die übrigen Finanzbehörden verlieren ihre Zuständigkeit zwar nicht, üben diese jedoch nicht mehr aus. Bezüglich der Verfahrenseinleitung ist § 397 AO ...

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