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IWB Nr. 3 vom Seite 92

Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach dem StUmgBG

Thomas Rennar, Dipl.-Finw. (FH), Hannover

I. Ausgangslage

[i]Zusätzliche Informationspflichten bei Investitionen über 150.000 € oder ab 10 %-BeteiligungDer bisherige Katalog, der auf grenzüberschreitende Sachverhalte zielenden Anzeigepflichten des § 138 Abs. 2 AO wurde durch das am in Kraft getretene Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) in zweifacher Hinsicht grundlegend erweitert:

  • Erstens wurde ein sog. „Drittstaaten-Tatbestand“ installiert (§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i. V. mit Abs. 3 AO) und

  • zweitens wurde für alle Varianten des sog. Auslandsengagements eine ergänzende Angabe zur Art der wirtschaftlichen Tätigkeit gefordert (§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO).

Durch die Änderungen des StUmgBG wurde eine Kenntnisnahme von internationalen Verflechtungen inländischer Steuerpflichtiger durch nationale Finanzbehörden grds. vereinfacht. Dies betrifft insbesondere die Beratung von „Private Clients“ im Fall von Outbound-Investitionen.

Hinweis:

Bei einer Pflichtverletzung einer der in § 138 Abs. 2 AO angeführten Varianten kann eine Steuergefährdung gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO vorliegen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht des § 138 Abs. 2 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

II. Erweiterte Anzeigepflichten bei Outbound-Investments

[i]BMF, Schreiben v. 28.12.2020 - IV B 5 - S 0301/19/10009:001, NWB VAAAH-67677 Die Finan...