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BFH  - III R 56/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, GewStG § 35b Abs 2, AO § 350, FGO § 40 Abs 2, HGB § 247 Abs 2

Rechtsfrage

1. Sind die gezahlten Entgelte für die Benutzung sog. "Mehrwegsteigen" (wiederverwendbare Transportbehältnisse) zum Transport von Obst und Gemüse bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen?

2. Stellen die "Mehrwegsteigen" bei der anmietenden GmbH bewegliche Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens oder (fiktiven) Anlagevermögens dar, die im Eigentum eines Anderen stehen?

Anlagevermögen; Bindungswirkung; Entgelt; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Miete; Umlaufvermögen; Verlustvortrag

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 3/2023 S. 101
BFH/PR 2023 S. 153 Nr. 5
EStB 2023 S. 212 Nr. 6
FR 2023 S. 240 Nr. 5
GmbHR 2023 S. 87 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2023 S. 148
WAAAH-69129

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