Ausgliederung der Abfallentsorgung auf eine Eigengesellschaft
Übertragung einer zur Stablisierung der Entsorgungsentgelte angesammelten Gebührenausgleichsrücklage führt nicht zu Eigenkapital
Leitsatz
1. Bei kommunalen Eigenbetrieben sind im Fall von ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen aufwandswirksame Gebührenausgleichsrückstellungen
für (ungewisse) Verbindlichkeiten zu bilden, die bei einem späteren Ausgleich ertragswirksam aufgelöst werden.
2. Gliedert ein Landkreis die vormals von ihm selbst durchgeführte Abfallentsorgung auf eine GmbH (Eigengesellschaft) aus
und überträgt er dieser eine zur Stabilisierung der Entsorgungsentgelte angesammelte Gebührenausgleichsrücklage, hat die GmbH
insoweit einen Passivposten (Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bzw. Verbindlichkeit) auszuweisen. Es handelt sich
nicht um Eigenkapital.
Fundstelle(n): NAAAH-68789
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