OFD Hannover - S 0820 - 35 - StH 464 S 0800 - 17 - StO 312

§ 4 StBerG; Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine

Bezug:

Die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen ist nicht mehr gegeben, wenn der/die Steuerpflichtige auch nur geringe Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 4 Nr. 11 Satz 1 Buchstabe b StBerG) oder Einnahmen aus Kapitalvermögen hat, die die Einnahmegrenze des § 4 Nr. 11 Satz 1 Buchstabe c StBerG von 9.000,- EUR/18.000,- EUR (Einzel-/Zusammenveranlagung) übersteigen. Dies gilt auch, wenn entsprechende Einkünfte nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei wären.

Ältere Rechtsprechung zum früheren § 4 Nr. 11 StBerG (z. B. , BStBl 1988 II S. 147) ist insoweit überholt.

OFD Hannover v. - S 0820 - 35 - StH 464S 0800 - 17 - StO 312

Fundstelle(n):
ZAAAA-77998