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BFH  - III R 52/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 100 Abs 1 S 1, EStG § 62, EStG § 63, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, EStG § 32 Abs 4 Nr 2 Buchst a

Rechtsfrage

1. Erfüllt ein Kind sowohl das subjektive als auch das objektive Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG auch dann, wenn es infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, sich um eine Berufsausbildung zu bemühen, aber ausbildungswillig ist?

2. Ist eine Ausbildungswilligkeit zu verneinen, wenn sich das Kind krankheitsbedingt nicht um einen (neuen) Ausbildungsplatz bemüht?

Attest; Ausbildung; Kindergeld; Krankheit

Fundstelle(n):
TAAAH-67134

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