BFH - III R 49/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GewStG § 9 Nr 1 S 2, AO § 193, GewStG § 9 Nr 1 S 4, GewStG § 2 Abs 2
Rechtsfrage
1. Stellen entgeltliche Reinigungsleistungen an die Gesellschafterin einer GmbH schädliche eigenständige Nebentätigkeiten oder die unschädliche ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes dar? Konnte bei der Beauftragung der Reinigungsarbeiten davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafterin in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin gehandelt hat?
2. Liegt nach bewertungsrechtlichen Vorschriften darüber hinaus ein Wohnungsbau (Mietwohngrundstück) vor, so dass § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 4 GewStG Anwendung finden?
Außenprüfung; Erweiterte Kürzung; Gesellschafter; GmbH; Grundstücksgesellschaft; Kürzung; Reinigung
Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 289 Nr. 9
FR 2023 S. 767 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2023 S. 1621
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2023 S. 517
PAAAH-67131