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BFH  - III R 37/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UmwStG § 4 Abs 6 S 6, UmwStG § 4 Abs 5 S 2, UmwStG § 4 Abs 4 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, UmwStG § 5 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, EStG § 6a

Rechtsfrage

1. Ist ein aus der Verschmelzung resultierender Übernahmeverlustbetrag nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG auch für Anteile anzuwenden, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden?

2. Kommt es durch die Erfassung der offenen Rücklagen (Pensionsrückstellung) als Bezüge i.S. des § 7 UmwStG und der Berücksichtigung des Übernahmeergebnisses i.S. des § 4 UmwStG zu einer Doppelbesteuerung? Ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 sowie des § 7 UmwStG teleologisch zu reduzieren?

Betriebsvermögen; Doppelbesteuerung; GmbH; Pensionsrückstellung; Übernahmeverlust; Verschmelzung

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2738 Nr. 47
BFH/PR 2024 S. 58 Nr. 2
EStB 2023 S. 456 Nr. 12
GmbH-StB 2023 S. 367 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2023 S. 916
OAAAH-67127

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