Zur Anwendbarkeit der Begrenzung der Mindestbemessungsgrundlage durch
das marktübliche Entgelt bei Stallanlagen
Leitsatz
Die Begrenzung der Mindestbemessungsgrundlage auf das marktübliche Entgelt nach § 10 Abs. 5 Satz 1 2. Hs. UStG kann bei der
Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Stallanlagen nicht pauschal mit dem Hinweis abgelehnt werden, es gäbe vor Ort keine
vergleichbaren Anlagen, weil diese individuell nach den Bedürfnissen des Pächters errichtet würden. Unter Berücksichtigung
der Vorgaben aus Art. 80 Abs. 1 und Art. 72 Abs. 1 MwStSystRL ist für die Ermittlung vergleichbarer Objekte auf die Regionen
abzustellen, in denen die für die Preisfindung relevanten Faktoren (z. B. die Futterlage bei Mastställen) gleich sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 975 Nr. 11 KÖSDI 2021 S. 22312 Nr. 7 OAAAH-67046
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